Der Vorstand

Der EHC Crimmitschau hat 5 Vorstandsposten in der Satzung festgeschrieben, für die sich die Mitglieder bewerben können. Als eines der Vereinsorgane steuert und pflegt der Vorstand die Vereinskultur, durch aktives Vorleben und Umsetzen im Vereinsleben.

1. Vorsitzender

Der 1. Vorsitzende ist der Hauptverantwortliche für den Verein und seine Mitglieder. Die Belange des Vereins werden nach innen und außen vertreten. Die Hauptaufgabe ist es, die Beschlüsse der Mitgliederversammlung umzusetzen, den Verein und insbesondere den Vereinszweck zu fördern, die Mitgliederversammlung einzuberufen und zu leiten, die Verwaltung des Vereinsvermögens und Mitgliederverwaltung. Diese Aufgaben werden im Gesamtvorstand wahrgenommen. Jedoch hat der 1. Vorsitzende im Zweifel (etwa bei Stimmengleichheit) die letzte Entscheidungsgewalt (I.S.v. § 11 Abs. 1 S. 6 der Satzung).

Stellvertretende Vorsitzender

Der stellvertretende Vorsitzende hat die Aufgaben analog zum 1. Vorsitzenden. Bei Abwendheit hat der Stellvertreter aber das Privileg, etwa bei Stimmengleichheit, die letzte Entscheidungsgewalt.

Schatzmeister/Finanzvorstand

Der Schatzmeister überwacht und prüft alle finanziellen Bereiche des Vereins. Das betrifft vornehmlich die Überwachung und Kontrolle der Zahlungsströme auf das Vereinskonto und maßgeblich alle Zahlungsausgänge. Der Schatzmeister kontrolliert die Beitragszahlungen der Mitglieder, Zahlungen von Dritten (Spenden, Fördergelder oder Sponsorenbeiträge) und alle finanziellen Belange des Vereins. Dazu macht der Schatzmeister die Steuererklärung. Es besteht immer transparente und offene Rückmeldung und Kommunikation zum Vorstand, um Missverständnisse und Versäumnisse auszuschließen. Finanzentscheidungen werden gemeinsam getroffen.

Schriftführer/Protokollant

Die wichtigste Aufgabe des Schriftführers ist es, vor allem die Sitzungen der Mitgliederversammlung und des Vorstandes rechtssicher zu dokumentieren. Dabei leistet der Protokollant auch Vor- und Nacharbeiten, bei dem etwa Sitzungseinladungen verfasst und verschickt werden, die Sitzungsthemen erstellt werden (nach den Anträgen von Mitgliedern, oder nach Vorschlägen aus dem Vorstand) und die Reinschrift nach den Sitzungen verfasst werden. Die Aufgabe umfasst alle offiziellen Bereiche des Vereins, die eine gesetzlich vorgeschriebene Art der Dokumentation bedarf.

Ombudsmann

Der Ombudsmann ist eine neutrale Vertrauensperson im Verein, die bei Streitigkeiten neutral vermitteln soll. Zunächst soll der Ombudsmann den streitigen Sachverhalt neutral ermitteln und dann mit den Betroffenen eine Lösung suchen, welche beiden Seiten gerecht wird. Dabei ist die Arbeit des Ombudsmann durch Neutralität und Fairness geprägt, soll vertraulich sein, in seinen Empfehlungen unabhängig und hat daher die Möglichkeit, Empfehlungen zu einer möglichen Lösung auszusprechen. Das soll beginnende Probleme im Verein möglichst schnell und niederschwellig erkennen und schonend lösen, bevor es zu einem „harten“ Streit kommt.